Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Private Veranstaltungen unter Inanspruchnahme der Veranstaltungsdienstleistungen von Marc Niederländer (DJ MarcN), ergänzend zu dem Ihnen vorliegenden Vertrag.

•    §1 Alle anfallenden Kosten für Strom, Bewirtung, Bühnen- und Zeltbenutzung, die des eigenen Personals, örtliche Abgaben und Steuern trägt der Veranstalter komplett, es sei denn im Auftrag/Vereinbarung anders vereinbart.

•    §2 Vor- oder während der Veranstaltung sind durch den Veranstalter alkoholfreie Getränke in unbegrenzter Menge für DJ MarcN und das Personal von Marc Niederländer (DJ MarcN) zur Verfügung zu stellen. Der Veranstalter sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Die Anzahl eingesetzter Personen wird im Vertrag benannt.

•    §3 Unvorhergesehene Ereignisse (z. B. Wetterumschwung, Regen, Feuer, Wasser, Sturm usw.), die zu einem Abbruch der Veranstaltung führen, erlauben dem Veranstalter nicht, das Honorar der Musikdarbietung zu kürzen. Die Haftung für eventuelle Schäden und Unfälle bezüglich aller im Vertrag angesprochenen Punkte und sonstiger veranstaltungsbedingter Bereiche trägt der Veranstalter.

•   §4 Für Diebstahl und durch fremdeinwirken verursachte Sachschäden an der Veranstaltungstechnik von Marc Niederländer (DJ MarcN) haftet im Zweifelsfall der Veranstalter, wenn der Verursacher nicht zeitnah ausfindig gemacht werden kann.

•    §5. Falls die Veranstaltungstechnik vom Veranstalter gestellt wird: Verursacht der Veranstalter oder die vom Veranstalter beauftragte Technikfirma einen verspäteten Spielbeginn, verkürzt sich die vereinbarte Spielzeit/Dienstleistung um diesen Zeitraum. Die notwendige Technik wird im „Technical-Ryder“ des Vertrags ausführlich beschrieben.

•    §6. Verursacht Marc Niederländer (DJ MarcN) einen verspäteten Spielbeginn, erweitert sich die Spielzeit entsprechend nach hinten. Ein verspäteter Spielbeginn/Leistungsbeginn führt nicht zur Kürzung der Gage.

•    §7 Für die im DJ-Dienstleistungsvertrag genannte Veranstaltung wird ein dort vereinbartes Honorar fällig.

•    §8. Sofern im DJ-Dienstleistungsvertrag nicht anders vereinbart, wird der im Vertrag vereinbarte Bruttopreis ohne Abzug innerhalb 14 Tage nach Rechnungseingang fällig.

•   §9. Sollte es zur Auflösung des Vertrages seitens des Veranstalters oder Marc Niederländer (DJ MarcN) kommen, so sind im Zeitraum

o bis drei Monaten vor der Veranstaltung mindestens 30%,

o innerhalb drei Monaten vor der Veranstaltung mindestens 70%

o innerhalb von einem Monat vor der Veranstaltung mindestens 90%

des vereinbarten Honorars an den jeweils anderen Vertragspartner fällig, sofern im DJ-Dienstleistungsvertrags nicht anders vereinbart. Im Krankheitsfalle von DJ MarcN hat dieser einen Ersatz-DJ zu suchen, der die Veranstaltung mit den gleichen Konditionen durchführt.

•    §10. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung der AGB’s ungültig sein oder rechtswirksam angefochten werden, so beeinträchtigt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung ist durch eine Formulierung zu ersetzen, die den gewollten wirtschaftlichen Erfolg erzielt. Ein Übriges gilt, wenn bei der Durchführung dieses Vertrages ergänzungsbedürftige Lücken offenbar werden. Weitere vertragliche Abreden bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand gilt der Sitz des jeweils Beklagten als vereinbart.

Marc Niederländer, Bitzweg 15, 63589 Linsengericht

Tel. 0157/50169507 –  E-Mail: info@hochzeitsdj-hessen.de